Ferientermine
Die Ferienordnung ist verbindlich. Die Urlaubsplanung muss von den Eltern so gestaltet werden, dass das Kind keinen Unterrichtstag versäumt. Nur in dringenden Ausnahmefällen, die in der Grundschulordnung geregelt sind, kann eine Beurlaubung durch den Schulleiter erfolgen. Betriebsferien/Günstigere Tarife für Vor- bzw. Nachsaison sind keine Gründe und werden nicht genehmigt.
Für muslimische Schülerinnen und Schüler (und Schülerinnen und Schüler anderer Bekenntnisse) erfolgt die Unterrichtsbefreiung an Ihren Feiertagen auf Antrag/mit Entschuldigung.