Allgemeines
Die Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Entschuldigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen (BaySchO § 20).
Telefonische Entschuldigung
Bei telefonischer Entschuldigung ist es notwendig, die Schule vor Unterrichtsbeginn - in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr - zu verständigen. Ist dies nicht der Fall, ruft die Verwaltungsangestellte der Schule bei Ihnen unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer an, um zu klären, wo sich Ihr Kind befindet. Dies sollte jedoch die Ausnahme sein!
Formulare