Entschuldigungen / Unterrichtsbefreiungen 

 

Im Krankheitsfall ist es notwendig, die Schule vor Unterrichtsbeginn - in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr - zu verständigen (Schulmanager). Die Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht, OGTS und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet. Ist ein/e Schüler/in aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist eine Befreiung unter Angabe des Grundes zu beantragen.

Formulare

Größe: 10.18 kB | Zuletzt geändert: 12.11.2021
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